Mein Beratungsangebot richtet sich an Selbstzahler.
Das Honorar variiert nach Anliegen, Form und Dauer der Beratungszeit.
Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel ca. 60 Minuten.
Der Umfang meiner beratenden Tätigkeit richtet sich nach Ihrem Auftrag.
Die durchschnittliche Anzahl der Beratungsgespräche liegt bei 1-8 Sitzungen.
Die Gespräche finden 7-14-tägig oder aber einmal pro Monat statt.
Dabei sollte genügend Zeit bleiben, die in der Beratung erarbeiteten Themen in den Familienalltag zu integrieren.
Damit Sie Ihre Kosten konkret planen können, legen wir im ersten Beratungsgespräch gemeinsam eine Anzahl von Beratungseinheiten fest.
Kosten Beratungsgespräch
Beratungstermin 60 Minuten – à 50€
Kosten aufsuchende Beratung bei Ihnen zu Hause
Innerhalb von Rastatt und nähere Umgebung: zzgl. Fahrtkosten 0,35 € pro Kilometer.
Außerhalb von Rastatt sind Hausbesuche nach Absprache möglich.
Wird der Termin kurzfristig (weniger als 48 Stunden) abgesagt, oder wird der Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, werden die Kosten in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Zahlungsmodalitäten
Die auf dieser Seite angebotenen Beratungsleistungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen, da i.d.R. soziale Probleme und nicht psychische Erkrankungen vorliegen.
Kostenbeiträge werden bitte nach jeder Beratung in bar entrichtet.
Bitte haben Sie dafür Verständnis!
Die Leistungen sind laut § 4 Nummer 14 des Umsatzsteuergesetzes im Sinne des § 18 Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich keine psychotherapeutischen und heilpraktischen Leistungen erbringe.
Schweigepflicht
Als Ihre Beraterin sehe ich mich zur Schweigepflicht verpflichtet. Mitteilungen über geplante Straftaten fallen nicht unter die Schweigepflicht. Gleiches gilt für den Schutz von höheren Rechtsgütern.